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Wissenswertes zum neuen EU-weiten Umsatzsteuerrecht für den Onlinehandel ab dem 1. Juli 2021 |
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Guten Tag! |
Vielen Dank, dass Sie bei Amazon verkaufen. Ab dem 1. Juli 2021 gilt in den 27 EU-Staaten ein neues Umsatzsteuerrecht für den Onlinehandel, das sich auf Ihre Warenverkäufe an Kunden in der EU über Online-Verkaufsportale wie Amazon auswirkt. Bitte lesen Sie diese E-Mail sorgfältig durch, da sie unter Umständen wichtige Informationen für Ihre Geschäftstätigkeit enthält. |
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Ab dem 1. Juli 2021 gilt Folgendes:
- Amazon ist verpflichtet, in den folgenden Situationen die Umsatzsteuer auf Ihre B2C-Warenverkäufe bei Amazon einzuziehen und abzuführen:
- Sie liefern Waren von einem EU-Standort an einen Kunden in der EU, wobei Sie (der Verkäufer) nicht in der EU ansässig sind; und
- Sie liefern Waren von einem Standort außerhalb der EU direkt an einen Kunden in der EU, wobei der Wert der Sendung 150 € nicht überschreitet. Für diese Sendungen gelten spezielle Vorschriften hinsichtlich der Zollerklärung und Kennzeichnung.
- Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 €. Ab dem 1. Juli 2021 fällt auf alle im Onlinehandel bestellten importierten Pakete Umsatzsteuer an, unabhängig vom Wert.
- Die geltenden Schwellenwerte für Fernverkäufe innerhalb der EU werden durch einen neuen EU-weiten Schwellenwert von 10.000 € ersetzt. Dies gilt nicht für Verkäufe, die von einem anderen Land als Ihrem Niederlassungsland getätigt werden, oder für Verkäufe, bei denen Amazon die Umsatzsteuer einziehen und abführen muss.
- Die EU führt ein optionales Verfahren zur Umsatzsteueranmeldung mit der Bezeichnung Union One Stop Shop ("Union-OSS") ein. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht es Verkäufern mit Sitz in der EU, die Umsatzsteuer auf Fernverkäufe innerhalb der EU durch eine einzige Umsatzsteuervoranmeldung im jeweiligen Niederlassungsland anzumelden.
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Bitte beachten Sie, dass sich diese Änderungen nicht auf den Verkauf oder die Lieferung von Waren an B2B-Kunden in der EU auswirken. Hier gelten weiterhin die aktuellen Vorschriften für Umsatzsteuererklärungen. Sie unterliegen weiterhin den Vorschriften zur Umsatzsteuerregistrierung in den EU-Ländern, in denen Sie Lagerbestand haben. |
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Wie sollte ich jetzt vorgehen? |
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Stellen Sie sicher, dass Ihre Kontodaten in Seller Central (z. B. Geschäftsadresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Standard-Versandadresse) korrekt und immer auf dem neuesten Stand sind. Stellen Sie weiterhin die empfohlenen Verkaufspreise inklusive Umsatzsteuer für den Amazon Store bereit, wo Sie Ihre Produkte anbieten (z. B. sollten die Preise bei Amazon.de die deutsche Umsatzsteuer enthalten). Siehe "Angaben zur Umsatzsteuer in Ihrem Amazon Seller Central-Konto".
Wenn Sie Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung und -voranmeldung im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und der Tschechischen Republik benötigen, melden Sie sich bei Umsatzsteuer-Services bei Amazon an.
Ende April 2021 werden wir weitere Einzelheiten bereitstellen und Sie über zusätzliche Schritte informieren, mit denen Sie sich auf die Änderungen vorbereiten können. Unsere Hilfeseite zur EU-Gesetzgebung über die Umsatzsteuer im Onlinehandel wird ebenfalls regelmäßig aktualisiert. Wir helfen Ihnen gerne dabei, sich auf diese Änderungen vorzubereiten.
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