Guten Tag!
Vielen Dank, dass Sie die Umsatzsteuer-Services bei Amazon nutzen. Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Registrierungsgebühr für das Vereinigte Königreich und Deutschland sowie die Übertragunsgebühr für alle Länder zum 1. Februar 2024 (00:00:00 UTC) geändert wird. |
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Was ändert sich?
Ab dem 1. Februar 2024 werden die Registrierungsgebühren in allen Ländern, in denen Amazon VAT Services Registrierungs- und Einreichungsservices anbietet, gleich, da wir die reduzierte Mehrwertsteuer-Registrierungsgebühr für Neuregistrierungen im Vereinigten Königreich und in Deutschland abschaffen. Die Gebühren für die Umsatzsteuerregistrierung in Frankreich, Italien, Spanien, Polen und der Tschechischen Republik ändern sich nicht.
Die neue Gebühr für die Umsatzsteuerregistrierung beträgt: |
Land |
Gebühr für die Umsatzsteuerregistrierung (bis 31. Januar 2024), pro Land |
Gebühr für die Umsatzsteuerregistrierung (ab 1. Februar 2024), pro Land |
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Vereinigtes Königreich oder Deutschland |
50 € |
150 € |
Frankreich, Italien, Spanien, Polen oder Tschechische Republik |
150 € |
150 € |
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Wenn Sie von einem bestehenden Steuerpartner zu den Umsatzsteuer-Services bei Amazon wechseln, ist der Wechsel bis zum 31. Januar 2024 für Sie kostenlos. Ab dem 1. Februar 2024 wird für diesen Service eine Gebühr wie unten angegeben erhoben: |
Land |
Gebühr für Umsatzsteuerübertragung (bis 31. Januar 2024), pro Land |
Gebühr für Umsatzsteuerübertragung (ab 1. Februar 2024), pro Land |
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Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Vereinigtes Königreich und Tschechische Republik |
0 € |
95 € |
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Warum erhöht sich die Gebühr?
Im Rahmen unseres Versprechens, Ihnen durch beständige Innovation stets erstklassige Lösungen anzubieten, mussten wir unsere Gebühren anpassen. Wir haben den Abrechnungsprozess und die Gebührenerhebung für Sie verbessert. Ihre Registrierungsgebühren werden nun im Monat nach der Einreichung des ersten erforderlichen Dokuments bei Ihrem steuerlichen Partner erhoben.
Wir arbeiten auch fleißig daran, eine nahtlose direkte Interaktion mit den Steuerdienstleistern während der Registrierung für den Service aufzubauen. Dazu gehören zum Beispiel die Bürozeiten und der lokale Support.
Informationen zur Unterstützung, die von Steuerpartnern angeboten wird › |
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Wann wird mir die Gebühr für die Umsatzsteuerregistrierung oder Umsatzsteuerübertragung in Rechnung gestellt?
Sobald Sie das erste erforderliche Dokument für dieses Land bei Ihrem Steuerdienstleister einreichen, wird Ihnen eine einmalige Registrierungs- oder Übertragungsgebühr pro Land berechnet.
Die Gebühren werden unter den Auszahlungen des Verkäufers auf der Zahlungsseite "Transaktionsansicht" angezeigt und unter "Produktdetails" als "Umsatzsteuer-Services bei Amazon –Registrierungsgebühr" oder "Umsatzsteuer-Services bei Amazon –Übertragungsgebühr" gekennzeichnet. Hier wird auch die zugehörige Gerichtsbarkeit angegeben. |
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Wie viel wird mir nach dem 1. Februar 2024 in Rechnung gestellt?
Die Gebühren für die Registrierung in einer neuen Gerichtsbarkeit (UK oder DE) oder für die Übertragung einer bestehenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus dem Vereinigten Königreich oder Deutschland sind abhängig vom Datum, an dem Sie Ihrem Steuerdienstleister für das betreffende Land das erste erforderliche Dokument vorlegen. |
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Datum der Vorlage des ersten erforderlichen Dokuments an den Steuerdienstleister |
Art der Gebühr |
Am oder vor dem 31. Januar 2024 |
Ab dem 01. Februar 2024 |
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Gebühr für die Umsatzsteuerregistrierung |
50 € |
150 € |
Gebühr für die Umsatzsteuerübertragung |
0 € |
95 € |
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