Guten Tag,
gemäß den Änderungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes (§ 22f UStG) muss Amazon eine Steuerbescheinigung von Verkäufern einholen, die in Deutschland steuerlich registriert sein müssen. Dies gilt auch für Verkäufer, die bereits in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind.
Wir haben Ihr Konto geprüft und festgestellt, dass Sie gemäß unseren Unterlagen in Deutschland steuerlich registriert sein müssen. Bitte beachten Sie, dass Verkäufer, die in einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen rechtmäßig niedergelassen sind und bis zum 1. Oktober 2019 keine Steuerbescheinigung vorlegen, nicht mehr bei Amazon.de oder an Kunden in Deutschland verkaufen können.
Bitte beachten Sie, dass Amazon die benötigte Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Steuerbescheinigung bei den deutschen Steuerbehörden nicht beeinflussen kann. Daher sind sofortige Maßnahmen erforderlich, um Probleme beim Verkauf am 1. Oktober 2019 zu vermeiden. |