Um die Verordnung einzuhalten, müssen Sie bis zu diesem Datum Folgendes tun:
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• Stellen Sie sicher, dass alle Produkte, die Sie in der EU und in Nordirland verkaufen, den geltenden Vorschriften bezüglich Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit entsprechen.
• Ernennen Sie eine verantwortliche Person in der EU für diese Produkte.
• Beschriften Sie die Produkte mit den Kontaktdaten der verantwortlichen Person, des Herstellers und ggf. des Importeurs.
• Beschriften Sie die Produkte mit der Typ-, Chargen- oder Seriennummer.
• Beschriften Sie die Produkte ggf. mit Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen in der Landessprache des Verkaufs.
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Außerdem müssen Sie bei Online-Angeboten die folgenden Informationen anzeigen:
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• Angaben zur verantwortlichen Person sowie Name des Herstellers und Kontaktdaten für jedes Produkt.
• Ein Produktbild und alle weiteren Angaben, um das Produkt zu identifizieren.
• Warn- und Sicherheitshinweise in der Landessprache des Verkaufs.
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