|
Dringend: |
Bereiten Sie sich auf Änderungen bei der Umsatzsteuer für Online-Verkäufe in der EU ab dem 1. Juli 2021 vor |
|
 |
|
|
 |
Guten Tag!
Vielen Dank, dass Sie bei Amazon verkaufen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die 27 Länder der Europäischen Union am 1. Juli 2021 neue Umsatzsteuervorschriften für Online-Verkäufe einführen werden, die den Verkauf von Waren an Verbraucher in der EU über Amazon Stores vereinfachen.
Diese E-Mail dient dazu, Sie über die neuen Funktionen und Materialien zu informieren, die jetzt in Seller Central verfügbar sind, um Sie bei den anstehenden Umsatzsteueränderungen zu unterstützen und eine Übersicht über die Änderungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit in der Europäischen Union zu geben. Bitte lesen Sie diese E-Mail aufmerksam durch, da sie auch die zu ergreifenden geschäftlichen Maßnahmen und die Informationen zu Ihrem Verkäuferkonto, die Sie auf dem neuesten Stand halten müssen, aufführt. |
|
Was ist neu in Seller Central?
- Bestätigen Sie Ihren OSS-Umsatzsteuerstatus in Seller Central. Wenn Sie von Ihrer lokalen Steuerbehörde bereits eine Bestätigung erhalten haben, dass Sie beim Union One-Stop-Shop (OSS) registriert sind, markieren Sie bitte in Seller Central die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die für den OSS verwendet wird.
- Wir haben die folgenden Handbücher für Sie erstellt, um Ihnen zu erläutern, wie Sie sich für den Union One-Stop-Shop anmelden. Bitte laden Sie das Handbuch für jeden EU-Mitgliedsstaat herunter, in dem Sie eine geschäftliche Niederlassung haben, um die Anleitungen zur Anmeldung bei der jeweiligen lokalen Steuerbehörde für OSS zu erhalten. Sie finden diese Handbücher auch auf unserer Hilfeseite EU-Gesetzgebung zur
E-Commerce-Umsatzsteuer (EU-VOEC) ab dem 1. Juli 2021.
OSS Deutschland; OSS Frankreich; OSS Italien; OSS Polen; OSS Österreich; OSS Schweden; OSS Niederlande; OSS Tschechische Republik |
|
Was ändert sich in der EU ab dem 1. Juli 2021?
Nach der Einführung der EU-Umsatzsteueränderungen für den Online-Handel vom 1. Juli 2021 gelten die folgenden Änderungen bei der Umsatzsteuerbehandlung und -voranmeldung für Fernverkäufe innerhalb der EU:
- Schwellenwerte für Fernverkäufe in der EU entfallen
Im gesamten B2C-Online-Handel (Business-to-Customer) werden die Verkaufsschwellenwerte für Fernverkäufe durch ein allgemeines Bestimmungslandprinzip ersetzt (d. h., die Umsatzsteuer wird im EU-Bestimmungsland fällig). Aufgrund des eingeführten Bestimmungslandprinzips müssen Sie möglicherweise in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie B2C-Fernverkäufe durchführen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
- Die EU hat in Form des Union One-Stop-Shop (OSS) ein vereinfachtes Verfahren zur Umsatzsteuererklärung für
B2C-Verkäufe innerhalb der EU eingeführt
Um den hohen administrativen Aufwand bei der Beantragung und Verwaltung von bis zu 27 EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich für One-Stop-Shop (OSS) anzumelden. Wenn Sie sich für One-Stop-Shop entscheiden, melden Sie alle EU-B2C-Fernverkäufe über eine einzige Umsatzsteuererklärung in Ihrem Niederlassungsland, unabhängig vom tatsächlichen Versandland. Beachten Sie, dass nur grenzüberschreitende B2C-Verkäufe über OSS gemeldet werden können. Mit One-Stop-Shop entfallen andere Verpflichtungen zur Erlangung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht, z. B. wenn Sie Lagerbestand in anderen EU-Ländern vorhalten, da lokale Verkäufe und B2B-Verkäufe weiterhin gemäß den aktuell gültigen Umsatzsteuervorschriften steuerpflichtig sind.
- Sie können von einer Befreiung für Kleinstunternehmen profitieren
Wenn Sie jährlich bei grenzüberschreitenden B2C-Fernverkäufen, die von Ihrem Niederlassungsland aus versandt werden, einen
EU-Schwellenwert von 10.000 € nicht überschreiten, profitieren Sie für diese spezifischen Verkäufe möglicherweise von einer Befreiung für Kleinstunternehmen und können die Mehrwertsteuer von Ihrem Niederlassungsland aus berechnen, anstatt vom Bestimmungsland.
- Amazon wird die Umsatzsteuer einziehen und abführen, wenn Sie Lagerbestand mit einem Eigenwert von bis zu 150 EUR von außerhalb der EU an Kunden in der EU versenden
Ab dem 1. Juli 2021 zieht Amazon Umsatzsteuer auf Verkäufe von Waren ein, die an B2C-Kunden in der EU geliefert, über einen Amazon Store bestellt und von Lagerbestand außerhalb der EU in einer Sendung mit einem Eigenwert von bis zu 150 EUR geliefert werden. Dies wird als Import-One-Stop-Shop (IOSS) bezeichnet. Auf unserer Hilfeseite EU-Gesetzgebung zur E-Commerce-Umsatzsteuer (EU-VOEC) ab dem 1. Juli 2021 erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen auf den Versand von Lagerbestand von außerhalb der EU an Kunden in der EU vorbereiten.
- Die lokalen Gesetze zur Betrugsbekämpfung bleiben bestehen, aber der Union One-Stop-Shop (OSS) kann jetzt verwendet werden
In allen Gerichtsbarkeiten mit lokalen steuerbezogenen Betrugsbekämpfungsvorschriften (d. h. Frankreich, Österreich und Deutschland) sind lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummern erforderlich, wenn Sie Lagerbestand in diesen Ländern lagern. Falls Sie nur B2C-Fernverkäufe in diese Länder versenden, reicht eine Erklärung, dass Sie beim beim Union One-Stop-Shop (OSS) angemeldet sind, aus, um weiterhin in Frankreich, Österreich oder Deutschland verkaufen zu können.
- Die Umsatzsteuer-Services bei Amazon unterstützen die Erstellung oder Einreichung von OSS-Erklärungen zum Zeitpunkt der Einführung dieser Gesetzgebung nicht
Die Anmeldung beim Union One-Stop-Shop (OSS) und die Einreichung von OSS-Erklärungen erfolgt in Ihrem Niederlassungsland in der EU. Die Umsatzsteuer-Services bei Amazon bieten derzeit keine Dienstleistungen zur Umsatzsteuer im Land der Niederlassung Ihres Unternehmens an und unterstützen daher die Erstellung oder Einreichung von
OSS-Erklärungen zum Zeitpunkt der Einführung dieser Rechtsvorschriften nicht. Wir helfen Ihnen jedoch, die Transaktionen zu identifizieren, die in Ihren OSS-Erklärungen gemeldet werden müssen. Diese Transaktionen sind von den Umsatzsteuerberichten, die von den Umsatzsteuer-Services bei Amazon vorbereitet werden, ausgeschlossen und Sie müssen mit Ihrem Steuerberater im Inland-/Niederlassungsland zusammenarbeiten, um die OSS-Steuererklärung zu erstellen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater im Inland-/Niederlassungsland, um eine OSS-Nummer zu beantragen und Ihre OSS-Steuererklärungen einzureichen.
- Änderungen bezüglich des Union One-Stop-Shop (OSS) für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon
Ab dem 1. Juli 2021 passen wir die Methode des Umsatzsteuer-Berechnungsservice an die neuen Vorschriften an, die mit dem Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel in der EU (EU VOEC) eingeführt werden. Die Berechnungslogik wird folgendermaßen geändert:
- Für alle grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe wendet der Umsatzsteuer-Berechnungsservice den Umsatzsteuersatz des Landes an, in das die Bestellung versendet wird (Bestimmungslandprinzip), und generiert die entsprechende Rechnung, wenn Sie eine OSS-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für das Bestimmungsland angegeben haben. Wenn Sie keine OSS-Identifikationsnummer angeben oder keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Land haben, in das die Bestellung versendet wird, erhalten Sie keine Rechnung mit Umsatzsteuerberechnung.
- Gemäß der aktuellen Methode erstellt der Umsatzsteuer-Berechnungsservice nur dann ein Dokument (Rechnung oder Beleg), wenn Sie uns eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für das Land mitgeteilt haben, aus dem Sie versenden.
- Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice unterstützt keine Steuerbefreiung für Kleinstunternehmen, falls Sie jährliche Fernverkäufe von weniger als 10.000 EUR tätigen.
Weitere Informationen zu dieser Änderung und den Auswirkungen auf Ihr Unternehmen finden Sie auf der Hilfeseite zur EU-Gesetzgebung zur E-Commerce-Umsatzsteuer (EU-VOEC) ab dem 1. Juli 2021. |
|
|
|
Freundliche Grüße
Das Amazon Service Europe Team |
|
|
Empfohlene Vorgehensweise
-
Erwägen Sie die Registrierung für den Union One-Stop-Shop (OSS)
OSS kann die Umsatzsteuererklärung für Ihre Verkäufe an Kunden in der EU über Amazon Stores vereinfachen. Im OSS müssen Sie nur in dem Land umsatzsteuerlich registriert sein, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist, um Umsatzsteuererklärungen für Ihre Fernverkäufe an Kunden in allen EU-Mitgliedstaaten einzureichen. Seit April 2021 sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Ihnen ein Online-Portal zur Verfügung zu stellen, über das Sie sich für den OSS in dem Land, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist, anmelden können. Lesen Sie die folgenden OSS-Handbücher für das EU-Land, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist, um sich für OSS anzumelden. Deutschland OSS; Frankreich OSS; Italien OSS; Spanien OSS; Österreich OSS; Tschechische Republik OSS; Niederlande OSS; Polen OSS; Schweden OSS
Wenn Sie von Ihrer lokalen Steuerbehörde bereits eine Bestätigung erhalten haben, dass Sie erfolgreich bei OSS angemeldet sind, markieren Sie bitte die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die für OSS in Seller Central verwendet wird, hier.
Hinweis: Wenn Sie Lagerbestand in einem EU-Mitgliedsstaat lagern, unterliegt dieser weiterhin den vor Ort gültigen Anforderungen zur Umsatzsteuerregistrierung, da alle lokalen Lieferungen und B2B-Verkäufe gemäß den aktuellen Umsatzsteuervorschriften steuerpflichtig/meldepflichtig bleiben.
Die EU-Kommission hat den offiziellen Leitfaden zum OSS hier.
Ziehen Sie es in Erwägung, sich für den OSS registrieren? Bitte teilen Sie uns Ihre Ansicht dazu hier mit.
-
Überprüfen und aktualisieren Sie die Angaben in Ihrem Seller Central-Konto
Bitte stellen Sie sicher, dass die Informationen und Umsatzsteuerangaben in Ihrem Seller Central-Konto korrekt und aktuell sind, indem Sie Folgendes überprüfen:
-
Ihre Geschäftsadresse auf der Seite Geschäftsadresse.
Die von Ihnen angegebene Adresse muss für Ihren primären Geschäftssitz (Hauptsitz oder Zweigstelle) stehen, an dem Sie Dienstleistungen von Amazon erhalten. Ihre Geschäftsadresse ist in der Regel der Ort, an dem Sie Ihr Unternehmen registriert haben und an dem sich die Geschäftsleitung befindet. Für Privatpersonen ist dies Ihr regulärer Wohnsitz. Beachten Sie, dass der Unternehmensname und die Adresse in Seller Central mit den Daten übereinstimmen müssen, die beim Beantragen der jeweiligen EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben wurden.
Wir führen möglicherweise Identitätsprüfungen durch, um zu bestätigen, dass Ihr Unternehmen unter dieser Adresse ansässig und von dort aus tätig ist. Wenn wir Ihre Geschäftsadresse nicht verifizieren können, kann dies dazu führen, dass Ihnen Ihre Verkaufsberechtigung vorübergehend entzogen wird (und/oder Ihre Auszahlungen vorübergehend deaktiviert werden), bis wir Ihre Angaben erfolgreich verifizieren können.
-
Aktualisieren Sie Ihre Standard-Versandadresse, indem Sie die Versandeinstellungen aufrufen, falls Sie direkt an Kunden versenden.
Die angegebene Adresse muss der primären Adresse entsprechen, von der aus Sie Bestellungen selbst versenden. Amazon verwendet diese Adresse zur Bestimmung der Gerichtsbarkeit, in der Ihre Verkäufe entstehen, sowie der Absenderadresse für Verkäufer, die am Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon teilnehmen.
-
Aktualisieren Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummern über die Einstellungen für die Umsatzsteuer-Berechnung.
Sie müssen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, die im Land, in dem sich Ihrer Geschäftsadresse befindet, ausgestellt wurde (und diese als primäre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kennzeichnen). Wenn Sie diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angeben, kann dies zu falschen Umsatzsteuerberechnungen führen. Möglicherweise fordern wir Sie auch auf, weitere Umsatzsteuer-Identifikationsnummern anzugeben, die zu Ihrem Unternehmen in Ländern außerhalb des Landes, in dem sich Ihre Geschäftsadresse befindet, gehören. An bestimmten Orten erfordern die vor Ort gültigen Gesetze und Verordnungen, dass Amazon Ihre lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n) für die Orte der Lagerung Ihres Lagerbestands oder bei Überschreiten bestimmter Umsatzschwellenwerte erfassen muss. Möglicherweise benötigen wir auch Details zu Ihren anderen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, damit Sie an bestimmten Amazon-Programmen teilnehmen können.
Beachten Sie, dass der Unternehmensname und die Geschäftsadresse für jede EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Unternehmensnamen und der Geschäftsadresse übereinstimmen müssen, die bei der ausstellenden europäischen Steuerbehörde hinterlegt sind. Wenn diese Informationen nicht übereinstimmen, müssen wir möglicherweise Ihre Verkaufsberechtigung für das jeweilige Land vorübergehend entziehen.
Es wird empfohlen, dass Sie diese Angaben regelmäßig auf ihre Aktualität prüfen.
|
|
|
|
|